Rechtliches zum Thema Kfz-Haftpflichtschaden. Sind Sie nicht schuld am Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss.
Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.
Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss.
Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.
Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer regulieren muss:
• Abschleppkostenh
• Reparatur des Fahrzeugs
• Sachverständigengebühren
• Mietwagen oder Nutzungsausfallgebühren
• Rechtsanwaltsgebühren
• eine mögliche Wertminderung
• Abschleppkostenh
• Reparatur des Fahrzeugs
• Sachverständigengebühren
• Mietwagen oder Nutzungsausfallgebühren
• Rechtsanwaltsgebühren
• eine mögliche Wertminderung
• Schmerzensgeld
• eventueller Verdienstausfall
• Verdienstausfall
• Gebühren für eine Reparaturbestätigung
• usw.